Aktuelles

Um unsere Dienstleistungen weiter zu verbessern und Ihnen noch bessere Lösungen anbieten zu können, haben wir zum 01.01.2025 einen neuen Gesellschafter gewonnen, die TÜV Rheinland Cert GmbH. Frau Hoffmann, die Ihnen als Geschäftsführerin bekannt ist und mittelfristig den Ruhestand anstrebt, heißt nun in dieser Funktion Herrn Robert Zorn als weiteren Geschäftsführer in der HZA willkommen. Diese Veränderung wird es uns ermöglichen, von den umfangreichen Ressourcen und der Expertise zu profitieren.
Mit Herrn Zorn, der bereits als Geschäftsführer der TÜV Rheinland Cert GmbH tätig ist, bilden wir ein starkes Team, das die Geschicke unseres Unternehmens mit Know-how und frischen Impulsen lenken wird.
Bitte seien Sie versichert, dass diese Veränderungen keinen unmittelbaren Einfluss auf die von uns erbrachten Dienstleistungen für Sie als unseren geschätzten Kunden haben werden. Die hanseatischen konservativen, kaufmännischen Werte wie Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit werden sich mit der rheinländischen offenen Kommunikation, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit sehr gut ergänzen.
Alle Geschäfte werden wie bisher im Namen der HZA Hanseatische Zertifizierungsagentur GmbH fortgeführt und Sie können weiterhin auf die gewohnte Qualität unserer Arbeit vertrauen. Unser engagiertes Team bleibt weiterhin Ihr Ansprechpartner.
Wir freuen uns, diesen Weg mit Ihnen gemeinsam fortzusetzen. Unser neuer Gesellschafter bringt hierfür die besten Voraussetzungen mit, um auch zukünftigen Herausforderungen bestens begegnen zu können.

                                                                                                                                                 

Im August 2024 wurde die HZA als Zertifizierungsstelle für Produkte gemäß DIN EN ISO/IEC 17065:2013 für weitere 5 Jahre durch die DAkkS akkreditiert. Die Akkreditierung ist gültig bis 22.08.2029 und erstreckt sich auf folgende Bereiche:

Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach dem recht der Arbeitsförderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV).

                                                                                                                                                 

Gemäß den Empfehlungen des Beirates vom 29.03.2018 können  Bildungsträger ab dem 01.07.2018 für den Bereich Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16 h SGB II zugelassen werden.

Im § 16 h Abs. 4 SGB II wird als Voraussetzung eine Zulassung nach dem Fünften Kapitel des Dritten Buches gefordert. In der Entwurfsbegründung zum Gesetz (Drucksache 18/8041) erfüllen Träger diese Voraussetzung, wenn eine Zulassung für einen Fachbereich nach § 5 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) oder Nummer 3 (Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung) Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung vorliegt.

Zusätzlich ist die Zulassung als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe von Vorteil. Anderenfalls muss der Träger darstellen, wie er im örtlichen Hilfe- und Fördersystem vernetzt ist und zusätzlich nachweisen, dass das Personal die erforderliche Zusatzqualifikationen (insbesondere im Bereich Sozialpädagogik und therapeutische Behandlung) besitzt.

                                                                                                                                          

Zeitungsartikel und Presseberichte zum Thema Zertifizierung

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